Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Förderaktion ist die VR-Bank Werdenfels eG, Bahnhofstraße 43, 82467 Garmisch-Partenkirchen (nachfolgend "VR-Bank" genannt).
    2. VR-Bank Werdenfels eG und ehrenamtliches Engagement

      Wir engagieren uns vielfältig in unserer „Hoamat“ und unterstützen gemeinnützige Vereine und Institutionen in unserem Geschäftsgebiet. So verwirklichen wir unseren genossenschaftlichen Gedanken: „In der Region für die Region“.
    3. Ziel der Förderplattform „VR-Werdenfels Hoamatliebe“

      Bei uns gehen viele Anfragen auf Unterstützung (Spenden und Sponsoring) ein. Mit unserer Förderplattform „VR-Werdenfels Hoamatliebe“ möchten wir diese Anfragen zentralisieren und der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Projekte durch ehrenamtliches Engagement in unserer Region umgesetzt werden.

      Darüber hinaus führen wir über die Plattform regelmäßige Spendenaktionen durch. Nach dem Motto: „Wir spenden – Sie entscheiden wofür“ geben wir Mitgliedern und Kunden unserer Bank die Möglichkeit mitzubestimmen, welche Projekte in unserem Geschäftsgebiet unterstützt werden. Das funktioniert ganz einfach: Wir stellen Gelder aus dem Verkauf unserer Gewinnsparlose zur Verfügung – von jedem verkauften Los fließt ein Teil zurück an die VR-Bank. Diesen Teil stellen wir dann jährlich gemeinnützigen Vereinen und Organisationen zur Verfügung. Ergänzt wird dies um Spendengelder, die ebenfalls über diese Plattform und gezielten Aktionen fließen. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte vor Ort.

      Organisationen und gemeinnützige Vereine aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank können sich auf der Plattform registrieren, ihre Spenden- und Sponsoringanfragen stellen oder sich mit ihrem Projekt für eine Spendenaktion bewerben. Sie haben somit die Chance auf finanzielle Unterstützung.
    4. Spendensumme

      Für „VR-Werdenfels Hoamatliebe“ stellt die VR-Bank einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Reinerträgen des Gewinnsparverein Bayern e.V., sowie den eigenen Spenden- und Sponsoringgeldern zur Verfügung.
      Gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform
      www.vr-werdenfels-hoamatliebe.de mit Projekten bei unseren Aktionen bewerben oder eine Anfrage stellen. Die Spendensummen, für Aktionen werden mit der jeweiligen Ausschreibung auf der Plattform veröffentlicht.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Spenden: Teilnehmen kann grundsätzlich jeder Verein/jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Projekten aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank. Sponsoring: Teilnehmen kann grundsätzlich jeder Verein/jede Organisation aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung
      dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung oder Anfrage erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die VR-Bank Werdenfels eG fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR-Bank schaden.

      Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR-Bank Werdenfels eG. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der VR-Bank Werdenfels eG (Postleitzahlgebiet 82435, 82433, 82438, 82488, 82490, 82467, 82491, 82439, 82418, 82487, 82496, 82441, 82418, 82442, 82445, 82418, 82418, 82449, 82497, 82387, 82389, 82390, 82436, 82392, 82383, 82386, 82393, 82386, 82395, 82396, 82380, 82377, 82398, 82399, 82402, 82404, 82362, 82405, 82407, 83670, 83671, 83673, 82544, 82431, 82439, 82444) einzusetzen.
    3. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung / Anfrage

        Die Bewerbung bzw. Anfrage erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.vr-werdenfels-hoamatliebe.de. Hier muss die gemeinnützige Organisation oder der Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende beschrieben werden. Jede Organisation / jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Anfragen auf sonstigen Wegen (z.B. per E-Mail oder Telefon) können nicht berücksichtigt werden.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und über die Plattform hochzuladen.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch dir VR-Bank Werdenfels eG u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der VR-Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an den Förderprogrammen besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.
      3. Nutzungsrechte Bilder

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die VR-Bank Werdenfels eG übertragen. Außerdem wird der VR-Bank das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden- und Sponsoringprogramme zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die VR-Bank Werdenfels eG.
      4. Zeitraum

        Eine Teilnahme am Förderprogramm „VR-Werdenfels Hoamatliebe“ (Spenden- und Sponsoringanfragen sowie Bewerbung für Aktionen) ist jederzeit möglich.

        Die Bewerbungs- bzw. Anfrageunterlagen werden bei unseren Aktionen vor der Veröffentlichung von der VR-Bank Werdenfels eG geprüft und mit dem Start des Votings auf der Internetseite www.vr-werdenfels-hoamatliebe.de veröffentlicht. Ab diesem Zeitraum kann der Projektträger für sich und seine Organisation / seinen Verein Stimmen (Votings) sammeln.

        Die Bewerbung bzw. Anfrage kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind und eine vollständige Erfassung erfolgt ist.
      5. Voting-Link

        Für die Spendenaktionen mit Voting wird nach der Freischaltung der jeweilige Votinglink bekanntgegeben. Der Teilnehmerkreis für die Votings ist abhängig von der jeweiligen Spendenaktion und wird mit der Ausschreibung veröffentlicht.
    4. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    5. Benachrichtigung und Auszahlung

      Die teilnehmenden Organisationen / Vereine der Spendenaktionen werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das von der Organisation auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion bzw. nach Abschluss der Bearbeitung. Bei Sponsoringanfragen setzt sich die VR-Bank Werdenfels eG direkt mit dem Anfragenden in Verbindung, um die jeweilige Sponsoringvereinbarung zu besprechen.

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich die Organisation / der Verein, der VR-Bank Werdenfels eG nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) oder den Ihr zugesandten Reinertragsnachweis zu übermitteln.
  3. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die VR-Bank behält sich das Recht vor, das gesamte Förderprogramm oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR-Bank Werdenfels eG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Spendenprogrammes, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die VR-Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Organisationen / Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Bewerber stellt die VR-Bank Werdenfels eG – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter stellt der Teilnehmer die VR-Bank Werdenfels eG insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die VR-Bank Werdenfels eG kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutzbestimmungen

    Die VR-Bank Werdenfels eG und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der VR-Bank Werdenfels eG unter www.vr-werdenfels-hoamatliebe.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR-Bank die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Anfrage bzw. Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR-Bank Werdenfels eG behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der VR-Bank, der Internetseite der VR-Bank und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@vr-werdenfels.de gegenüber der VR-Bank Werdenfels eG per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten und/oder die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen.
  6. Sonstiges

    Das Förderprogramm unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.